Auch frisch gebackene Mütter/ Väter können sich bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Hilfe für den Umgang mit ihrem Säugling/ Ihrem Kleinkind suchen!
Gründe für eine Psychotherapie könnten z.B. Regulationsstörungen der frühen Kindheit sein (Schrei- Schlaf- und Fütterstörungen).
Bei Kindern und Jugendlichen, die jünger als 15 Jahre sind, ist eine Erstvorstellung ohne die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Für Ihre Mithilfe bedanke ich mich herzlich im Voraus!
Gesetzlich Versicherte und Selbstzahler
In der Regel dürfen sich Jugendliche ab 15 Jahren auch ohne Wissen und Zustimmung der Eltern an einen Psychotherapeuten in einer Kinder- und Jugendpsychotherapeutischen Praxis wenden.
Private Krankenversicherungen
Die Kostenübernahme muss von den Eltern bei der Versicherung beantragt werden.
Junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr können sich selbst zur Psychotherapie anmelden.
Wurde die Therapie vor dem 21. Geburtstag begonnen kann sie auch danach noch fortgesetzt werden.
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