Die Leistungen werden nach der sog. GOP (Gebührenordnung) für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zwischen dem 1.8 bzw. 2.3 und 3.5-fachen Satz abgerechnet.
In der Tabelle finden Sie einen Auszug über die möglich anfallenden Gebühren.
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