Herzlich Willkommen in meiner verhaltenstherapeutischen Praxis für Kleinkinder, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie
Ich behandle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 - 21 Jahren und biete verhaltenstherapeutische Diagnostik, Einzel- und Gruppentherapie an.
Beratung
Manchmal bedarf es keiner Psychotherapie, um Lösungswege für schwierige Situationen und Problemlagen zu erarbeiten!
Eine Krisenintervention im Sinne einer Beratung kann bei einigen Schwierigkeiten bereits neue Lösungswege aufzeigen
Offene Sprechstunde
In meiner Praxis biete ich eine offene Sprechstunde für Kinder, Jugendliche und ihre Familien an. Dieses Angebot dient als erste Anlaufstelle, wenn Sorgen, Fragen oder Unsicherheiten bestehen – sei es im schulischen, familiären oder persönlichen Bereich.
Die offene Sprechstunde bietet die Möglichkeit, • eine unverbindliche erste Einschätzung zur aktuellen Situation zu erhalten,
• Fragen zu möglichen psychischen Belastungen, Auffälligkeiten oder Symptomen zu besprechen,
• Hinweise zu geeigneten weiteren Schritten (z. B. Diagnostik, Einzel- oder Gruppentherapie, Beratung) zu bekommen,
• sowie kurzfristig eine fachliche Orientierung einzuholen, ohne sich sofort auf eine Therapie festlegen zu müssen.
Rahmenbedingungen
• Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und deren Eltern/Sorgeberechtigte
• Ort: KJP Praxis Ladehoff – Raiffeisenpassage 15, 23858 Reinfeld
• Zeiten: jeden Freitag 12-14h (außer in den Hamburger Schulferien)
Anmeldung: nicht erforderlich – bitte erscheinen Sie zu Beginn der Sprechzeit, damit wir Ihnen ein persönliches Zeitfenster für Ihr Gespräch zuteilen können.
Die offene Sprechstunde dient einer kurzfristigen Beratung und Orientierung und ersetzt keine vollständige Diagnostik oder laufende Psychotherapie.
Aktuelles
Zur Zeit können wir keine neuen Einzeltherapieplätze anbieten, unsere Kapazitäten sind erschöpft !
Was wir zur Zeit noch eingeschränkt anbieten:
AUFNAHME ZUR DIAGNOSTIK
und
begrenzt freie Gruppentherapieplätze (siehe Gruppentherapie)
Coaching für Selbstzahler: freie Kapazitäten
BEGRENZTE BEHANDLUNGSMÖGLICHKEITEN
Ich erhalte sehr viele Anfragen – deutlich mehr, als ich mit den vorhandenen Ressourcen kurzfristig versorgen kann. Ich habe einen halben Vertragsarztsitz (§ 19a Ärzte-Zulassungsverordnung) und kann pro Woche etwa 25 Patienten a 50 Minuten anbieten. Das Anfrageaufkommen entspricht im Durchschnitt eher einem Bedarf von ungefähr 70 Patienten pro Woche.
Seit der Praxiseröffnung habe ich verschiedene Maßnahmen umgesetzt, damit möglichst viele Kinder, Jugendliche und Familien zumindest eine zeitnahe Orientierung erhalten – insbesondere über die Erhöhung der psychotherapeutische Sprechstunde (§ 11 Psychotherapie-Richtlinie) sowie dem Angebot der psychotherapeutischen Diagnostik. Viele weiterführende Hilfen bedarfen einer feststehenden Diagnose, so dass ich hoffe hiermit möglichst vielen Patienten die Wege zu öffnen um Hilfen wie Schulbegleitung, Erziehungsbeistandschaft, Ergotherapie u.a. beantragen und erhalten zu können.
Trotzdem kann ich derzeit häufig keinen Einzeltherapieplatz anbieten. Eine Warteliste führe ich nicht mehr, weil die Wartezeit zeitweise über zwei Jahre hinausging. Auch wenn aus ärztlicher Sicht eine Psychotherapie dringend empfohlen wird, lassen sich die bestehenden Engpässe leider nicht vollständig auffangen.
Entscheidung bei knappen Kapazitäten
Wenn Behandlungsplätze knapp sind, stellt sich immer die Frage, wie Hilfe fair, nachvollziehbar und fachlich sinnvoll verteilt werden kann. Mir ist wichtig: Es geht dabei nicht um „Wertungen“, sondern um verantwortliche Entscheidungen unter begrenzten Möglichkeiten – und um transparente Informationen darüber, welche Wege für Familien trotzdem möglich sind.
Wie ich mit dauerhaft knappen Behandlungsressourcen umgehe
Ich arbeite so effizient wie möglich. Gleichzeitig sind Zeit und Belastbarkeit begrenzt: Selbst bei hoher Arbeitsintensität reicht die verfügbare Behandlungszeit nicht aus, um alle Anfragen zeitnah zu bedienen.
Psychotherapeut*innen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur sozialen Gerechtigkeit in der Versorgung beizutragen (§ 3 Abs. 2 Berufsordnung). Vor diesem Hintergrund bemühe ich mich, die begrenzte Ressource „Behandlungszeit“ transparent und sinnvoll zu verteilen (vgl. Wachendorf & Glasenapp 2021):
Stepped Care
Nicht in jedem Fall ist von Beginn an eine wöchentliche Einzeltherapie erforderlich. Im Sinne einer gestuften Versorgung wird zunächst die Intervention gewählt, die angemessen ist und zugleich die geringste notwendige Behandlungsintensität hat (vgl. u. a. Nationale VersorgungsLeitlinie Depression / Modelle gestufter Versorgung). Wenn sich zeigt, dass dies nicht ausreicht, kann die Behandlung schrittweise intensiviert werden. Zudem unterstütze ich Patient*innen durch Aufklärung, Psychoedukation und die Förderung von Selbstmanagement.
Indikationsklärung
Viele Menschen erleben belastende Situationen, ohne dass bereits eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Ein Beispiel ist Mobbing: Es ist ein ernstzunehmender Belastungsfaktor und kann das Risiko für psychische Erkrankungen erhöhen, bedeutet aber nicht automatisch, dass schon eine psychische Störung vorliegt. Deshalb kläre ich gemeinsam mit den Familien, ob eine Verhaltenstherapie angezeigt ist – denn sie dient der Behandlung psychischer Erkrankungen und ist nicht als allgemeine Begleitung in Krisenzeiten gedacht.
Priorisierung bei freien Einzeltherapieplätzen
Wenn Einzeltherapieplätze verfügbar werden, berücksichtige ich besonders Fälle,
- bei denen eine psychische Erkrankung voraussichtlich schwerwiegende Folgen haben kann (z. B. deutlich erhöhtes Risiko),
- bei denen nicht zu erwarten ist, dass sich die Problematik ohne Unterstützung ausreichend zurückbildet (geringe Wahrscheinlichkeit einer Spontanremission),
- und bei denen eine Psychotherapie gute Erfolgsaussichten bietet.
Gruppentherapie als Mittel der Wahl
Für viele Anliegen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist Gruppentherapie das Mittel der Wahl – nicht als „Ersatz“, sondern weil zentrale Themen im Jugendalter unmittelbar mit dem sozialen Miteinander zusammenhängen. In einer gut geleiteten therapeutischen Gruppe können Jugendliche genau dort üben, wo Schwierigkeiten typischerweise auftreten: im Kontakt mit Gleichaltrigen, in Zugehörigkeit, Abgrenzung und Selbstbehauptung.
Gerade Ziele wie soziale Kompetenzen stärken, eigene Bedürfnisse aussprechen, Grenzen setzen, soziale Ängste abbauen, Empowerment sowie der Aufbau von Selbstwirksamkeit gelingen in Gruppen häufig besonders nachhaltig. Fortschritte werden nicht nur besprochen, sondern direkt erlebt und erprobt – durch Modelllernen, Rückmeldungen auf Augenhöhe, gemeinsame Übungen und die Erfahrung „Ich bin nicht allein – und ich kann etwas verändern“.
Rahmen: 15 Sitzungen (inkl. 2 Bezugspersonenstunden)
In meiner Praxis findet Gruppentherapie in einem klaren, überschaubaren Rahmen von 15 Sitzungen statt. Zwei Termine sind als Bezugspersonenstunden vorgesehen, damit wichtige Bezugspersonen gut informiert sind, den Prozess sinnvoll begleiten können und Veränderungen im Alltag (zu Hause/Schule) besser verankert werden.
Aktuelle Gruppenangebote (KJP Praxis Ladehoff)
☐ Gruppe 1 und 2: Identität & Selbstwert– 2 Parallelgruppen, laufend
☐ Gruppe 1 (Mädels ab 13 Jahren): freitags 15:00–16:40 Uhr (14-tägig ungerade KW),
Donnerstags 10-11.40h (14-tägig gerade KW)
☐ Gruppe 2 (Gender gemischt, ab 18 Jahren): freitags 17:00–18:40 Uhr (14-tägig ungerade KW),
Freitags 10-11.40h (14-tägig gerade KW)
☐ Gruppe 3: LGBTQ* (Queer ab 15 Jahren) – Dienstags 12:00–13:40 Uhr (14-tägig gerade KW),
☐ Gruppe 4: Jungengruppe (13–14 Jahre) – Donnerstags12-13.40h (14-tägig ungerade KW),
☐ Gruppe 5: Mädchengruppe (15–16 Jahre) – donnerstags 12:00–13:40 Uhr (14-tägig gerade KW)
Wenn Gruppentherapie fachlich indiziert ist, wird sie daher vorrangig empfohlen. Sollte im Verlauf zusätzlicher individueller Bedarf deutlich werden, kann die Behandlung selbstverständlich sinnvoll ergänzt oder angepasst werden.